Allgemeine Geschäftsbedingungen

ODAK Rennsporttechnik

Für die Ausführung von Motorumbauten, Aggregaten und deren Teilen sowie für Kostenvoranschläge/Angebote, dem Kauf von diversen Produkten, Sonderanfertigungen und Versand der Firma ODAK Rennsporttechnik. Sie ist für das komplette Angebot und Dienstleistung der Firma ODAK Rennsporttechnik gültig.

 

1.   Allgemein - Vertragsabschluss

Für die gesamte, auch zukünftige, Geschäftsverbindung gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch die Auftragserteilung, spätestens jedoch durch die Abnahme der Ware anerkannt werden und damit Bestandteil aller mit ODAK Rennsporttechnik abgeschlossenen Verträge sind, soweit in diesen Verträgen nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, sie liegen in schriftlicher Form vor. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Artikel und Bearbeitungen ohne TÜV Zulassung, da wir fast ausschließlich nur Motorsportartikel vertreiben. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2.   Auftragserteilung

Bei exklusiven Angeboten sind die Preise stets freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Die Preise gelten ab unserem Hause, inkl. der gesetzlichen MwSt. (z. Zt. 20%). Die MwSt. wird mit dem zum Tage der Lieferung geltenden Satz berechnet. Für die Preise maßgebend ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste bzw. der in unserer Auftragsbestätigung oder in unserem Angebot genannte Preis. Kaufverträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande. Die Auftragsbestätigung kann durch die Rechnung ersetzt werden, wenn die Auslieferung der bestellten Gegenstände vereinbarungsgemäß unmittelbar nach Eingang des Auftrags erfolgt. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erheben oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nicht.

 

3. Lieferung

Der Versand erfolgt via uns ausgewählten Paketdienst oder Versandunternehmen per Nachnahme/Vorkasse auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Haus verlässt, bzw. verladen wird. Alle Pakete sind Ihrem Wert nach entsprechend hoch versichert. Soweit der Auftraggeber Teile aus dem Ausland bezieht, diese dort benutzt oder eine Zulassung hierfür begehrt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht durch ODAK Rennsporttechnik zu schaffen. Eine Einhaltung ausländischer Zulassungsbestimmungen gehört also nicht zum Liefer- und Leistungsumfang. Wenn ODAK Rennsporttechnik den Fertigstellungs- oder Liefertermin in Folge höherer Gewalt, insbesondere durch Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen, nicht einhalten kann, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerung keine Verpflichtung zum Schadenersatz oder zur Erstattung von Verdienstausfallkosten.

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlohne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

3.   Lieferzeiten

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Aufhebung des Vertrages oder zur Stellung von Schadenersatzansprüchen. Der Kunde hat jedoch das Recht nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit eine angemessene Frist von mindestens 8 Wochen zu setzen und nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern bis dahin die Lieferung nicht erfolgt oder versandbereit gemeldet worden ist. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, den der Besteller für den Kauf gleichartiger Ware bei einem Dritten über den mit uns vereinbarten Kaufpreis hinaus zu zahlen hat. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt. Unvorhergesehene Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie Betriebsstörungen aller Art, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Unterlieferanten usw. verlängern die Lieferzeit angemessen und zwar auch dann, wenn die angegebene Lieferzeit bereits abgelaufen ist. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des durch die verzögerte Lieferung entstandenen Schadens wird nicht gewährt.

4.   Lieferfrist      

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

5.   Abnahme

Nicht rechtzeitig abgerufene Ware kann berechnet und zum Versand gebracht werden. Bei lieferfertiger Ware ist es uns freigestellt, Rechnung zu erteilen und nach Zielablauf Zahlung zu verlangen. Eine weitere Lagerung berechtigt zur Berechnung von Lagerkosten. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder Ersatzteiles entspricht und das es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

6.   Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Einzelaufträge sind sofort nach Warenerhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. ODAK Rennsporttechnik ist berechtigt, bei Auftragserteilung, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei Versendung von Einzelteilen an den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, die Versand- und Nachnahmegebühr zu bezahlen. Bei Zielüberschreitung können unbeschadet weitergehender Rechte. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht ODAK Rennsporttechnik das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei unbefriedigenden Auskünften über die Bonität des Bestellers sind wir berechtigt für bereits gelieferte Ware Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung zu verlangen, ferner bei nicht rechtzeitiger Zahlung vorausgegangener Aufträge, auch die Zahlungsbedingungen für noch folgende Aufträge zu ändern, Vorauszahlungen für weitere Aufträge zu verlangen oder insgesamt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist nur mit Forderungen zulässig, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Insbesondere Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen.

Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7.   Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt ein Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn alle unsere Forderungen gegenüber dem Auftraggeber durch selbigen erfüllt wurden. Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet die gelieferten Waren in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und für uns zu verwahren. Er darf sie bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch als Sicherung gegenüber Dritten benutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet ODAK Rennsporttechnik von jeder Beeinträchtigung der Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Für Verlust der Ware haftet der Auftraggeber auch, wenn dieser ohne Verschulden des Auftraggebers eintritt. Nicht bezahlte, gelieferte Ware darf im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur unter Beachtung unseres Eigentumsvorbehalts und mit unserer schriftlichen Genehmigung weiter veräußert werden.

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rucktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

8.   Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

9.   Verpackung und Versand

Die Verpackung wird zum Rechnungspreis dazu gerechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Verpackung erfolgt mangels besonderer Weisungen nach dem besten Ermessen. Die Übernahme der Ware durch das Versandunternehmen ohne Beanstandung gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von ODAK Rennsporttechnik gegen nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung sowie unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen aus. Die Transporte sind in jedem Fall vom Auftragnehmer zu versichern. Die Wahl des Transportweges geschieht mangels besonderer Weisungen nach dem besten Ermessen durch ODAK Rennsporttechnik.

10. Garantie – Gewährleistung – Widerrufsrecht

 

 Beanstandungen der Ware in Bezug auf Menge und/oder Güte sind innerhalb von 14 Tagen, nach Empfang der Rechnung, in schriftlicher Form zu erheben.

Für nicht erkannte Mängel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 12 Monaten seit Abnahme gemeldet wird und gleichzeitig das Fahrzeug nicht mehr als 20.000 km Fahrleistung seit der genannten Abnahme innerhalb dieser zwölf Monate aufweist. Die Gewähr gilt nur für Produkte die von uns dem entsprechend gekennzeichnet sind. Soweit eine Beanstandung von ODAK Rennsporttechnik anerkannt wird, leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir etwa sich zeigende Material- oder Arbeitsfehler in unserem Hause beseitigen, oder nach unserer Wahl für das fehlerhafte Teil ggf. kostenlosen Ersatz leisten. Die beanstandeten Waren sind in dem Zustand, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befanden, unverändert und kostenfrei zu unserer Besichtigung bereitzuhalten.

Die Firma ODAK Rennsporttechnik behebt einen zu Recht gewährleistungspflichtigen Mangel auf ihre Kosten im eigenen Betrieb.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel zurückzuführen ist auf für die Ware geltende Bedienung-, Wartungs-, Pflege-, und Einbauvorschriften, um geeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder vernachlässigte Behandlung und natürlichen Verschleiß, sowie vom Käufer oder Dritte vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand. Ebenso erlischt der Garantieanspruch bei nicht fertig montierter Ware mit Beginn der Endmontage des Auftraggebers selbst oder Dritter. Mit Beginn der selbigen erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollten von Herstellern der von ODAK Rennsporttechnik verwendeten Teile weitergehende Gewährleistungsansprüche gewährt werden, so sind diese direkt bei den entsprechenden Herstellern nach Ablauf unserer Garantiezeit durch den Auftraggeber einzufordern. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teilersatz ohne Montagekosten. Generell ausgeschlossen aus der Haftung sind Schäden am Fahrzeug und Schäden die auf Grund nicht sachgemäßer bzw. fachgerechter Behandlung oder Bedienung der gelieferten Ware erfolgt sind.

Beanstandete Ware ist zur Prüfung kostenfrei einzusenden. Die Transportkosten sind vom Kunden zu übernehmen. Im Falle begründeter Mängelrüge tragen wir die ggf. Nachbesserungskosten. Keine Gewährleistung auf Nicht-Serienteile, Rennsportartikel in Einzelanfertigung und natürlichem Verschleiß. Die Einbauvorschriften sind zu beachten. Keine Garantie oder Gewährleistung bei offensichtlich geführten Einbaufehlern. Leistungsangaben in KW, PS oder Nm können nur mit einer Abweichung von +/- 10% der angegebenen Höchstleistung als zugesichert gelten aufgrund der hierfür jeweils unterschiedlichen Leistungsparameter wie Lufttemperatur, Luftdruck, Luftdichte sowie vom Auftraggeber verwendeten Treib- oder Schmierstoffe, weitere Motorenkomponenten und dergleichen.

Alle Leistungssteigerungen, außer es wurde anders Vereinbart sind ohne Gewährleistung und Garantie auf Schäden, die durch Ihre Verwendung auftreten.

Bei G-Lader-, Motor- und Getriebeinstandsetzungen bezieht sich die Garantie sofern nur Serienbauteile verwendet werden auf das von uns verbaute Material, nicht auf Bruch, Gehäuseschäden oder andere Schäden.

Die Firma ODAK Rennsporttechnik weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen und durchgeführten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Verminderung oder zum Erlöschen der vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers gegenüber dem Verkäufer des Vertragsgegenstandes oder zur Verminderung bzw. zum Erlöschen der vertraglichen oder gesetzlichen Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller führen können.

Der Auftraggeber erkennt an, dass diesbezüglich die Haftung der Firma ODAK Rennsporttechnik ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar ist, kann die Firma ODAK Rennsporttechnik anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grab fahrlässig verschuldet worden ist.

 

11. Haftungsbeschränkungen / Schadenersatz

Von ODAK Rennsporttechnik zu ersetzender Schaden ist in jedem Falle der Höhe nach beschränkt auf die Höhe der von uns dafür abgeschlossenen Versicherungen, über die wir dem Käufer auf Verlangen Auskunft geben. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss bei jeder Veräußerung unserer Waren auch seinem Abnehmer aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung hat der Besteller ODAK Rennsporttechnik den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fallen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschaden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schaden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so betragt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewahrleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhangenden Schaden die Verantwortung zu tragen hat.

 

12. Forderungsabtreten

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

13. Erfüllungsort

Für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens 5020 Salzburg

14. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Gerichtstandort ist somit Salzburg.

15. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farbe, Toleranzen, Materialien etc.).

 

16. Vertragsrücktritt - Widerrufsbelehrung

Bei Annahmeverzug (Pkt. VÜ.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Ganze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsachlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-  und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsachlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zahlen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewahrung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

 

17. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.

18. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn  bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Plane, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Widerruf ist zu richten an

ODAK Rennsporttechnik

Moosstraße 109

5020 Salzburg

Email: info@or-racing.com  

Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten worden sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder von Software.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu bezahlen und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Ersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatzleisten. Paketversandfähige Sachen sind auf die Gefahr des Kunden hin zurückzusenden. Sie haben die Frachtkosten der Lieferung zutragen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache und für uns mit deren Empfang. Die Frist beträgt 14 Tage

„Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online- Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr"